Allgemeine Mietkonditionen

Die Mietbedingungen auf beiden Seiten dieses Mietvertrages bilden einen integrierenden Bestandteil zum Kleinbusmietvertrag. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter / die Mieterin, die Mietkonditionen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

  1. Beginn und Ende der Mietdauer: Das Benutzungsrecht beginnt am Domizil der "rent me gmbh" in Hilterfingen endet, wenn der Wagen dorthin zurückkehrt. Bei verhindertem Antritt des Nutzungsrechts ist die "rent me gmbh" sofort zu benachrichtigen. Eine allfällige Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer muss mit der "rent me gmbh" rechtzeitig vereinbart werden.

  2. Benutzungseinschränkungen: Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter / von der Mieterin gefahren werden oder dann nur von Personen, die vom Mieter / von der Mieterin dazu ermächtigt worden sind. Der Mieter / die Mieterin trägt die ganze Verantwortung für das Fahrzeug und die Einhaltung des Mietvertrages und der allgemeinen Mietkonditionen. Der Lenker muss im Besitz eines gültigen Führerscheines sein, mindestens seit zwei Jahren. Es ist verboten, das Fahrzeug an Drittpersonen auszumieten, für Lernfahrten, Trainingsfahrten auf Rennstrecken, Geländefahrten und Testfahrten zu benützen.
    Fahrten nach Albanien, Bulgarien, Ex-Jugoslawien, Polen, Rumänien, Ex-Tschechoslowakei, Türkei, Ex-Udssr und Ungarn sind NICHT gestattet.

  3. Übernahmezustand: Der Mieter / die Mieterin übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereitem, tadellosem Zustand. Eventuell vorhandene Carrosseriemängel wären auf der Vorderseite des Vertrages erwähnt. Ansonsten muss der Mieter / die Mieterin bei Übernahme des Wagens diese sofort an die "rent me gmbh" melden. Bei Rückgabe des Wagens kann der Mieter / die Mieterin für nötige Spezialreinigungen haftbar gemacht werden. Der Mieter / die Mieterin haftet ebenso vollumfänglich bei Schäden an den Polstern oder der Innenverkleidung des Fahrzeuges (z.B. Risse, Brandlöcher, Kratzer, etc.)

  4. Unterhalt: Der "Fiat Ducato Minibus" wird dem Mieter / der Mieterin in betriebsbereitem, tadellosem Zustand übergeben. Der Mieter / die Mieterin verpflichtet sich, den "Fiat Ducato Minibus" nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen. Sämtliche Treibstoffkosten (Diesel) und Motorenöl gehen zu Lasten des Mieters / der Mieterin. Bei jedem Tanken sind Öl, Wasser und Reifendruck zu kontrollieren. Der Mieter / die Mieterin ist voll verantwortlich für alle Schäden, die aus Nachlässigkeit entstehen, beispielsweise aus Unterlassung der Kontrolle oder forcieren des Motors.

  5. Reparaturen: OHNE Einwilligung der "rent me gmbh" dürfen Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug NICHT vorgenommen werden. Sofern die Reparatur für die Funktionstüchtigkeit des Wagens notwendig ist und dieser Schaden nicht durch Fahrlässigkeit des Mieters / der Mieterin verursacht wurde, und sofern die ersetzten Teile bei Ende der Miete der "rent me gmbh" zurückgegeben werden, werden die Reparaturkosten mittels Quittung und Belegen durch die "rent me gmbh" zurückerstattet.

  6. Haftung der "rent me gmbh": Die "rent me gmbh" übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art gegenüber dem Mieter / die Mieterin oder Drittpersonen für Unfälle oder Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen. Im Weiteren lehnt die "rent me gmbh" jede Haftung ab für Schäden, verursacht bei Verletzung von Verkehrsregeln oder durch jegliche Art von Nachlässigkeit, Trunkenheit, Rauschgift- oder Medikamentenmissbrauch oder falsche Behandlung des Mietfahrzeuges. Die "rent me gmbh" ist ebenfalls nicht haftbar für Schäden oder Verluste, die dem Mieter / der Mieterin aus einer Verspätung oder Verhinderung der Weiterreise oder Heimreise durch Wagendefekte erwachsen.

  7. Unfälle / Diebstahl: Bei Unfall, Einbruch, Parkschäden sowie Schäden an Dritteigentum muss der Mieter / die Mieterin immer einen Polizeibericht erstellen lassen. Zusätzlich muss der Mieter / die Mieterin den im Wagen inliegenden Unfallrapport korrekt und vollständig ausfüllen. Mündlichen und schriftliche Schuldanerkennung sind zu unterlassen

  8. Haftpflichtversicherung

    Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert.
    Der Selbstbehalt für die Haftpflichtversicherung beträgt SFr. 1'000.00 und geht zu Lasten des Mieters / der Mieterin, Vollkaskoversicherung
    Das Mietfahrzeug ist vollkaskoversichert.
    Der Selbstbehalt für die Vollkaskoversicherung beträgt SFr. 1'000.00 und geht zu Lasten des Mieters / der Mieterin,
    Der Mieter / die Mieterin bleibt persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder die Vollkaskoversicherung nicht gedeckt werden.
    Entsteht der "rent me gmbh" durch einen Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherungsfall ein Bonusverlust, behält sich die "rent me gmbh" das Recht vor, diesen nachträglich dem Mieter / der Mieterin in Rechnung zu stellen

  9. Mietkosten: Die Mietkosten und alle weitern aufgelaufenen Kosten sind bei Mietende, d.h. bei Rückgabe des Fahrzeuges in bar - oder wenn mit Rechnung, sofort nach Erhalt derselben, zu bezahlen.

  10. Rückzahlbare Kaution: Eine allfällige Kaution muss vom Mieter / von der Mieterin bei der Wagenübernahme entrichtet werden. Guthaben zugunsten der "rent me gmbh" bei Beendigung des Mietvertrages werden von der Kaution in Abzug gebracht.

  11. Anwendbares Recht: Für diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung.

  12. Streitigkeiten: In Streitfällen, die nicht gütlich beigelegt werden können, verpflichten sich die beiden Parteien ausdrücklich sich dem Gerichtsstand in Thun zu unterziehen.

rent me gmbh
andreas & barbara von gunten